Online-Seminar: Heimische Rohstoffindustrie mit komplexen Herausforderungen konfrontiert

Luke
Voutta
Leiter Politik & Kommunikation
l.voutta@bvbaustoffe.de

Mit der im Januar 2023 in Kraft getretenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet die Europäische Kommission eine Vielzahl an in der Europäischen Union tätigen Unternehmen stufenweise ab dem Geschäftsjahr 2024 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, auch ESG-Reporting genannt. Allein in Deutschland erweitert sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen von derzeitig 500 auf rund 15 000. Entsprechend groß war das Interesse am Online-Seminar „Nachhaltigkeitsberichterstattung in der rohstoffgewinnenden Industrie“ am 15. November 2023, an dem über 200 Vertreterinnen und Vertreter aus der rohstoffgewinnenden Industrie teilnahmen. Für die Veranstalter, den Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden (bbs) und die Vereinigung Rohstoffe und Bergbau (VRB), ein eindeutiges Zeichen, wie sehr die neuen europarechtlichen Berichtspflichten die Unternehmen beschäftigen.

Feste Standards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen die Berichte zukünftig vereinheitlichen. „Mit der CSRD und den ESRS werden in der Europäischen Union erstmals detaillierte und verbindliche EU-weite Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt, fasste Thomas Schmotz vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) während des Online-Seminars die Besonderheit der ESRS zusammen.

Mit seinen über 1 000 Datenpunkten ist das im Juli 2023 von der Europäischen Kommission vorgelegte ESRS Set 1 allerdings aus Sicht von bbs und VRB kritisch zu bewerten. Die meist mittelständischen Unternehmen der rohstoffgewinnenden Industrie berichteten im Rahmen des Seminars von großen, möglicherweise zu komplexen Herausforderungen. Innerhalb eines Zeitraums von knapp zwei Jahren müssen neue Abläufe und Zuständigkeiten etabliert werden, um die Daten aus sämtlichen Betriebsstandorten zusammenzutragen. Zusätzlich schreibt die CSRD eine Prüfung der Berichte durch externe Sachverständige vor. Deren Umsetzung in nationales Recht ist bisher noch nicht erfolgt. Aufgrund des mit dem ESG-Reporting verbundenen hohen bürokratischen Aufwands fehle es in den Unternehmen zudem häufig an Personal.

Insbesondere die sozialen Berichtspflichten gehen mit einer Vielzahl an Fragestellungen für die Unternehmen einher. Das sieht auch Garunya Wieczorek von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) so, die zur sozialen Nachhaltigkeit berichtete: „Nachhaltigkeit ist für deutsche Unternehmen ein wichtiges Wettbewerbsthema und sie setzen sie sich für eine angemessene Berichterstattung ein. Die CSRD gibt allerdings fast allein 400 Datenpunkte im Bereich Soziales vor. Die sichere und verlässliche Datenerhebung und deren Bearbeitung stellen Unternehmen vor rechtliche und betriebspraktische Dilemmata. Klarheit und Kohärenz in der Berichterstattung sind daher unabdingbar.“

Katarin Wagner, Co-Geschäftsführerin von econsense, dem Nachhaltigkeitsnetzwerk der Deutschen Wirtschaft, verwies in ihrem Vortrag zu den EU-Transparenzanforderungen auf die Chancen für die Wirtschaft: „Die CSRD wird sich für Unternehmen als Vorteil entwickeln. Sie trägt dazu bei, das Vertrauen von Investoren und weiteren Stakeholdern zu stärken. Und indem Unternehmen transparent über ihre Nachhaltigkeitspraktiken und -leistungen berichten, erfordert dies kollaborative cross-divisionale Interaktionen zwischen den Abteilungen, die wiederum zu einem echten, nachhaltigen Mehrwert führen.“

Während die Unternehmen mit der Umsetzung des ESRS Set 1 beginnen, arbeitet die Europäische Kommission bereits an weiteren, sektorenspezifischen Standards. Erste Entwürfe für die rohstoffgewinnende Industrie lagen bereits im Frühjahr 2023 vor. Ein Abbau der Bürokratie, wie von der Europäischen Kommission nach eigener Zielsetzung angestrebt, ist damit aus Sicht von bbs und VRB nicht zu erkennen.

— Veröffentlicht am
15.11.2023
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